Entlastungspaket: Vernehmlassungsantwort der AKK

Rünenberg, 7. September 2011

Stellungnahme der AKK zum Entlastungspaket 12/15

Sehr geehrte Damen und Herren

Im Namen des Vorstands der Amtlichen Kantonalkonferenz und ihrer Stufenkonferenzen bedanke ich mich für die Möglichkeit der Stellungnahme zum Entlastungspaket 12/15.
Die AKK hat die Meinungsbildung über ihre Stufenkonferenzen in den einzelnen Schulen durchgeführt und vertritt die Haltung der Lehrkräfte an Baselbieter Schulen in pädagogischen und bildungspolitischen Fragen. Wir erlauben uns, die Stellungnahme in grundsätzliche Überlegungen, Antworten auf die gestellten Fragen und einer vertieften Argumentation zu einzelnen Massnahmen im Bildungsbereich aufzuteilen. Die Stellungnahmen der acht Stufenkonferenzen liegen bei.

1. Grundsätzliche Überlegungen
Die Baselbieter Lehrkräfte lehnen die im Bildungsbereich vorgeschlagenen Sparmassnahmen grossmehrheitlich ab. Viele dieser Massnahmen führen zu einem markanten Abbau an Qualität in der Bildung. Sparen an der Bildung kommt einem Verlust an Standortattraktivität gleich, was wiederum Auswirkungen auf den ganzen Kanton hat. Zudem befürchten wir, dass die begonnene Bildungsharmonisierung scheitern wird. Viele der zusätzlichen Aufgaben im Rahmen der Harmonisierung sind wegen fehlenden Ressourcen in der Schulentwicklung und der Weiterbildung nicht zu bewältigen.
Wir befürchten, dass die vorgeschlagenen Sparmassnahmen kontraproduktiv sind und zu einer Verschiebung von Kosten respektive zur Entstehung von zusätzlichen Kosten führen. Vor allem der Wegfall verschiedener Angebote für Leistungsschwächere ist gravierend.
Wir halten fest, dass auf den von uns vertretenen Schulstufen vom Kindergarten bis zum Gymnasium respektive der Berufsbildung in den letzten Jahren bereits viel gespart wurde. Zu nennen sind beispielsweise die Bildung von grösseren Klassen und Abteilungen, die vollständige oder teilweise Verweigerung des Teuerungsausgleichs oder die Neuregelung der Altersentlastung. Ebenfalls wurde bereits mit verschiedenen zusätzlichen Aufgaben wie der Integrativen Schulung, der verstärkten Arbeit mit Schülerinnen, Schülern und Eltern ausserhalb des Unterrichts oder der vermehrten Individualisierung eine grosse Effizienzsteigerung - ­mehrheitlich ohne zusätzliche Ressourcen - erbracht. Das Erbringen von deutlichen Zusatzleistungen mit nur wenig zusätzlichen Mitteln ist unter dem Strich eine bereits vollzogene Sparmassnahme.
Verschiedene Faktoren haben zu einem Anstieg der Kosten in der Bildung geführt. Zu erwähnen sind der Rückzug der IV aus der obligatorischen Schule, die Einführung der Integrativen Schulung, die teilweise Übernahme der Trägerschaft der Universität Basel, der Ausbau der Fachhochschule Nordwestschweiz oder die Übernahmen der Pflegefachschule durch die BKSD und der ehemaligen Realschulen durch den Kanton. Unserer Meinung nach ist es völlig verkehrt, die gesteigerten Kosten in diesen Bereichen mit markanten Einsparungen in anderen Bereichen der Bildung auch nur teilweise zu kompensieren. Teile der gestiegenen Kosten sind Verschiebungen aus anderen Bereichen in die Bildung. Zudem wurden alle Veränderungen im Bildungsbereich vom Souverän eidgenössisch oder kantonal beschlossen und bewirken – neben höheren Kosten – auch mehr Leistungen und Resultate. Gleichzeitig vermeiden sie grosse Folgekosten in anderen Bereichen der öffentlichen Hand und sind so als eigentliche Sparmassnahmen anzusehen.
Nicht ausser Acht gelassen werden dürfen die Resultate der kürzlich durchgeführten Mitarbeitendenumfrage MAU. Die nun vorgeschlagenen Sparmassnahmen ignorieren die Resultate in geradezu sträflicher Art und Weise. Sie stellen für die Schulen und die Lehrkräfte eine grosse zusätzliche Belastung dar. Genau das Gegenteil ist dringend nötig. Zudem ist es absolut unverständlich, wenn eine Berufsgruppe isoliert von allen anderen durch das Entlastungspaket 12/15 belastet wird. Für Schulen und Lehrkräfte werden die Sparmassnahmen zum Belastungspaket.

2. Antworten auf die gestellten Fragen
Unter Einbezug der oben stehenden Argumente beantworten wir die gestellten Fragen wie folgt:
a) Stimmen Sie der Vorlage als Gesamtpaket zu?
Nein, weil an der Bildung nicht noch mehr gespart werden darf.
b) Stimmen Sie der Aussage zu, dass der Finanzhaushalt des Kantons BL dringend entlastet werden muss?
Ja und Nein. Selbstverständlich muss der Finanzhaushalt wieder ins Gleichgewicht gebracht werden. Der Budgetausgleich muss aber in erster Linie auf der Einnahmenseite erfolgen.
c) Stimmen Sie der Höhe des Entlastungspakets zu?
Nein, weil die meisten Massnahmen zu Ungunsten der Bildung aus dem Entlastungspaket gestrichen werden müssen.

3. Argumentation zu einzelnen Massnahmen
Die AKK lehnt im Speziellen die folgenden Sparmassnahmen entschieden ab:

a) - Klassenbildung im Rahmen der sieben Sekundarschulkreise
    - Erhöhung Mindestzahl Kurs- und Abteilungsgrössen auf Sekundarstufe I
Wir lehnen beide Massnahmen ab, obwohl sie bereits beschlossen wurden, und fordern dazu auf, sie wieder rückgängig zu machen. Beide Massnahmen führen zu markant grösseren Klassen respektive Abteilungen. Dies ist einem Abbau von Qualität im Unterricht in den betroffenen Klassen gleichzusetzen und verunmöglicht eine verstärkte Individualisierung. Zusätzlich können einzelne Angebote gar nicht mehr realisiert werden und fallen ganz weg.

b) Erhöhung Pensum Fachlehrkräfte auf Sekundarstufen I und II
Die Erhöhung der Pensen der Fachlehrkräfte um je eine Lektion bewirkt eine Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung von 85 auf rund 89 Prozent und eine gleichzeitige Verminderung der zur Verfügung stehenden Zeit für andere Aufgaben wie Schulentwicklung, Weiterbildung und die Übernahme von Aufgaben im Schulalltag von 15 auf rund 11 Prozent der Jahresarbeitszeit. Bildungsharmonisierung, Erhalt der Qualität des Unterrichts in der Guten Schule Baselland und der tägliche Schulbetrieb sind dadurch ernsthaft gefährdet. Zusätzlich haben viele Schulen in den letzten Jahren ihre Zusammenarbeitsmodelle vom Einzelkämpfertum zur Teamarbeit zugunsten der Schülerinnen und Schüler weiterentwickelt. Die geplante Pensenerhöhung wird diesen Prozess stoppen respektive sogar umkehren, weil künftig die Zeit für Teamarbeit fehlen wird.

c) Reduktion von Löhnen für Stellvertretungen um 15 Prozent
Stellvertreterinnen und Stellvertreter müssen zwar oft neben dem Unterrichten nicht die Aufgaben festangestellter Lehrkräfte übernehmen. Dafür haben sie andere zusätzliche Dinge zu bewältigen: Kennenlernen der Klassen, Einarbeiten in ein neues Umfeld, Erarbeiten von neuen Grundlagen oder Bewältigen von disziplinarischen Schwierigkeiten. Wir halten eine Lohnreduktion für Stellvertretungen für falsch und befürchten, dass daraus grosse Schwierigkeiten entstehen, weil sich keine Stellvertreterinnen und Stellvertreter mehr finden lassen werden.

d) - Überführung BVS2 in ein einjähriges Brückenangebot
    - Verzicht auf die Kaufmännische Vorbereitungsschule
Beide Schulen müssen unbedingt erhalten bleiben. Sie sind wertvolle Angebote für Leistungsschwächere und/oder Schülerinnen und Schüler, welche für ihre Bildung etwas mehr Zeit benötigen. Der Wegfall der beiden Schulen führt dazu, dass andere Angebote stärker genutzt werden – was einer Verschiebung von Kosten gleichkommt – oder dass Jugendliche keine ihnen entsprechende Ausbildung machen können – es werden zusätzliche soziale Kosten zum Beispiel im Bereich der Berufswegbereitung entstehen. Langfristig gesehen stellt der Erhalt dieser Schulen eine Sparmassnahme dar, weil sie wesentlich dazu beitragen, grosse Folgekosten zu vermeiden.

e) - Wegfall Kantonsbeiträge an vollschulische, dual konzipierte Angebote der beruflichenGrundbildung
    - Wegfall Kantonsbeiträge für den Vorkurs für Gestaltung
Auch diese Angebote müssen aus den gleichen Gründen wie unter d) erwähnt unbedingt erhalten werden. Sie sind bewährte Brückenangebote, welche es vielen Jugendlichen ermöglichen, eine anspruchsvolle Ausbildung zu machen.

Freundliche Grüsse

Ernst Schürch, Präsident AKK

Link zu den Anworten der Stufenkonferenzen für registrierte User.

AnhangGröße
Entlastungspaket_AKK.pdf386.94 KB