Bildungsrat

Bildungsgesetz: § 84:  Wahl und Zusammensetzung des Bildungsrates
1 Der Bildungsrat setzt sich aus 12 Mitgliedern, die vom Landrat auf Vorschlag des Regierungsrates gewählt werden, sowie aus der Vorsteherin oder dem Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion zusammen.
2 3 Mitglieder gehören dem Bildungsrat als Vertreterinnen und Vertreter der Amtlichen Kantonalkonferenz der Lehrerinnen und Lehrer und je 2 Mitglieder als Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen des Kantons an.
3 Die in Absatz 2 genannten Organisationen haben das Recht, dem Regierungsrat zu Handen des Landrates für ihre Vertreterinnen und Vertreter Wahlvorschläge zu unterbreiten.
4 Der Bildungsrat konstituiert sich selbst.

Von der Amtlichen Kantonalkonferenz nominiert und vom Landrat für die Periode 2010 bis 2014 gewählt sind die folgenden drei Personen (Nennung nach Anciennität):
 

Martin Asal Vertreter Volksschule: Sekundundarstufe I
Marianne Plattner-Reisner Vertretrin Volksschule: Kindergarten/Primar
Kurt Lanz Vertreter weiterführende Schulen: Sekundarstufe II

                      

                       

Das komplette Adressverzeichnis (Stand: Mai 2010 : Uebermittelt von BKSD) finden Sie im Anhang.

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