Bildungsgesetz: § 84: Wahl und Zusammensetzung des Bildungsrates
1 Der Bildungsrat setzt sich aus 12 Mitgliedern, die vom Landrat auf Vorschlag des Regierungsrates gewählt werden, sowie aus der Vorsteherin oder dem Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion zusammen.
2 3 Mitglieder gehören dem Bildungsrat als Vertreterinnen und Vertreter der Amtlichen Kantonalkonferenz der Lehrerinnen und Lehrer und je 2 Mitglieder als Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen des Kantons an.
3 Die in Absatz 2 genannten Organisationen haben das Recht, dem Regierungsrat zu Handen des Landrates für ihre Vertreterinnen und Vertreter Wahlvorschläge zu unterbreiten.
4 Der Bildungsrat konstituiert sich selbst.
Von der Amtlichen Kantonalkonferenz nominiert und vom Landrat für die Periode 2010 bis 2014 gewählt sind die folgenden drei Personen (Nennung nach Anciennität):
| Martin Asal | Vertreter Volksschule: Sekundundarstufe I |
| Marianne Plattner-Reisner | Vertretrin Volksschule: Kindergarten/Primar |
| Kurt Lanz | Vertreter weiterführende Schulen: Sekundarstufe II |
Das komplette Adressverzeichnis (Stand: Mai 2010 : Uebermittelt von BKSD) finden Sie im Anhang.
| Anhang | Größe |
|---|---|
| 100503_Adr_Bira.xls.pdf | 47.92 KB |